Wer Martin Parr und seine Fotografie kennt, der weiß, wie großartig die Fotos sind, die dabei entstehen, wenn er Menschen in Situationen des Alltags zeigt.
Ist damit jetzt Schluß? Kam der Brexit zu spät? Denn ab Mai kommt die EU-Datenschutzverordnung zur Anwendung.
„Somit wird jede „automatisierte Verarbeitung“ unter ein generelles Verbot gestellt, das nur bei Einschlägigkeit eines Erlaubnistatbestands innerhalb der DSGVO ausnahmsweise erlaubt sein soll. Aus diesem Grund wird bereits jede Speicherung von Personenbildern in digitaler Form unter Verbot gestellt.“
So stellt es Rechtsanwalt Benjamin Horvath in einem sehr informativen Beitrag nüchtern fest.
Herr Parr müßte vor jedem Foto, das Menschen erkennbar zeigt, eine Aufklärung vornehmen und eine schriftliche Erlaubnis einholen, die aber auch jederzeit widerrufen werden kann, dort wo die EU-Regelung angewandt wird. Sonst droht letztlich der materielle Totalverlust spätestens bei kommerzieller Nutzung. Einfach ausgedrückt.
Nur wer analog fotografiert muß dies nicht beachten. Aber er darf die analogen Fotos dann auch nicht digitalisieren.
Sollte Herr Parr also digital fotografieren und nicht analog, dann wäre er materiell höchsten Risiken ausgesetzt, wenn die EU-Datenschutzverordnung zur Anwendung kommt, bis gerichtlich geklärt ist, ob sie die Meinungsfreiheit aushebeln kann.
In Deutschland ist mit Stand April 2018 keine Umsetzung in nationales Recht erfolgt so wie es z.B. Schweden bürgerfreundlich gelöst hat. Da hätte Herr Parr wohl weniger zu befürchten.
Und weil ich Herrn Parr und seine Art der Fotografie mag, gingen mir diese Gedanken nicht aus dem Kopf. Daher bin ich gespannt, ob wir von ihm noch neue Fotos mit erkennbaren Menschen aus Europa sehen, wenn der Mai 2018 vorbei ist und die EU-Datenschutzverordnung gilt.
Und denken Sie dran. Sie dürfen nach dieser Verordnung auf keinem Markt, keinem Ereignis, keiner Demo, keinem Ort mehr fotografieren, wenn auch nur eine Person erkennbar ist und sie nicht eine schriftliche Einwilligung vorliegen haben, bevor Sie abdrücken – wenn Sie sich daran halten und ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit aufgeben.