„Gemäß Art. 2 Abs. 1 DSGVO gilt die Verordnung uneingeschränkt „für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen“. Somit wird jede „automatisierte Verarbeitung“ unter ein generelles Verbot gestellt, das nur bei Einschlägigkeit eines Erlaubnistatbestands innerhalb der DSGVO ausnahmsweise erlaubt sein soll. Aus diesem Grund wird bereits jede Speicherung von Personenbildern in digitaler Form unter Verbot gestellt.“
So stellt es Rechtsanwalt Benjamin Horvath in einem sehr informativen Beitrag nüchtern fest. Daher sollten „Privatpersonen, Unternehmenssprecher, Behördenmitarbeiter, Honorarfotografen, PR- und Werbeagenturen, sowie alle anderen, die nicht Angehörige der institutionalisierten Presse sind, vor der Erstellung, Verbreitung oder Veröffentlichung von digitalen Personenbildern künftig höchste Vorsicht walten lassen.“
Die Herrschenden erteilen sich selbst in Deutschland die Privilegien und wollen nicht, daß die Staatsbürger mitreden und mitzeigen?
Persönlichkeitsrechte
Schon bisher war es so, daß man nicht ungefragt Menschen einzeln ohne deren Zustimmung fotografiern konnte, es sei denn unter speziellen Bedingungen. Aber jetzt ist es so, daß man vor jedem Fotografieren eine schriftliche Zustimmung verbunden mit einer Aufklärung einholen muß, wenn das bisher Gelesene stimmt.
So sind ja nur noch Selfies möglich ohne Dritte auf dem Bild.
Damit würde es unmöglich sein, im öffentlichen Raum zu fotografieren. Weder Demonstrationen noch Einkaufsstraßen mit Menschen, auch nicht privat im Verein oder in einer Behörde.
Und wer damit Geld verdienen will wie PR- und Werbeagenturen oder Eventfotografen muß ununterbrochen um die Existenz bangen, wenn nicht in jedem Einzelfall wirklich alles geregelt wurde nach der DSGVO?
Herr Horvath zeigt in seinem Artikel am Beispiel Schweden, wie man dies alles so verändern kann, daß nicht jeder, der mit einer Kamera fotografiert, automatisch in dieser Falle landet.
Streetfotografie
Für mich ist Streetfotografie noch nie Spannerfotografie gewesen. Daher habe ich die Fineart-Streetfotografie mit ihren 5 Kriterien entwickelt, die für mich auch unter den neuen Bedingungen Fotografieren ermöglicht.
Unter street.fotografie.international ist das Ganze zusammengefaßt und auch ein Online-Training kostenlos verfügbar.
Aber auch hier merkt man, daß es eine fotografische Kunst ist, ohne Verletzung der Persönlichkeitsrechte Personen zu fotografieren. Im Zweifel läßt man es besser.
Allerdings reicht auch dies nur als Orientierung und ersetzt nicht rechtssichere Verordnungen und Gesetze durch die Bundesregierung, die uns Staatsbürgern weiter das Fotografieren ermöglicht, denn die Grundrechte darf weder die EU noch die Bundesregierung außer kraft setzen zumal es ja noch fieser geht.
Wenn ich nämlich ausprobieren will, ob ich ein Foto gemacht habe, das die Person unerkennbar zeigt, muß ich sie erst einmal aufnehmen. Dann kann ich auswählen, welches gespeicherte Foto den Kriterien entspricht. Genau das verbietet ja die EU-Verordnung durch die vorgeschalteten Verfahren, es sei denn ich fotografiere analog! So was ist doch einfach irre.
Grundgesetz und Meinungsfreiheit gelten und sind unveräußerlich
Aber das Grundgesetz gilt und darin steht:
„Artikel 5 Meinungsfreiheit
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Diktatur durch Datenschutz
Es wäre fast schon Neusprech wie in einer Diktatur, wenn unter dem Mantel des Datenschutzes die Meinungsfreiheit außer kraft gesetzt würde. Gerade heute ist Meinungsfreiheit mit visueller Sprache ein hohes Gut. Und wer die EU-Datenschutzverordnung gelesen hat, der weiß, daß er danach weder auf Facebook noch sonstwo Fotos laden darf, die Personen ohne schriftliche Zustimmung zeigen, auch wenn es Familie und Freunde sind. Umgekehrt dürfen Facebook und google diese Fotos gar nicht mehr zeigen, auch nicht in der Bildersuche. Deshalb versuchen die Konzerne meiner Meinung nach gerade ihre Datenschutzbestimmungen anzupassen. Ich erhalte zum Beispiel fast täglich Emails mit Hinweisen, daß A,B,C seine Bestimmungen angepaßt hat. Da heißt es immer, sie seien übersichtlicher geworden. Aber im Kern geht es meiner Vermutung nach wohl auch um die Anpassung an dieses Konstrukt der EU zu Lasten der Nutzer.
Aber so geht es nicht. Denn nur noch der institutionalisierten Presse Rechte zuzubilligen bedeutet die Meinungsfreiheit abzuschaffen und die mündigen Staatsbürger.
Das fängt hier an.
Auch Blogs können Telemedien sein
Denn dieser Blog ist ja auch mehr als nur ein Blog.
Meiner Ansicht nach ist er ein Telemedium auch nach der Rechtsprechung: „Die Ausnahmeregelungen für die Presse sind Ausfluss der im Grundgesetz verankerten Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG). § 41 BDSG gilt für die Presse im verfassungsrechtlichen Sinne und folglich auch für die „elektronische Presse“ (Dix, in: Simitis, BDSG, 8. Aufl. 2014, § 41 Rn. 9). Telemedien sind mithin grundsätzlich vom Medienprivileg dann umfasst, wenn sie unter den Pressebegriff des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen ( – BGHZ 181, 328 Rn. 20). Der Begriff der Presse ist unter Berücksichtigung des Grundes für die Einführung des Medienprivilegs weit auszulegen (Herb, in: Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Aufl. 2012, § 57 RStV Rn. 10; Gaertner, in: Gierschmann/Saeugling, Systematischer Praxiskommentar Datenschutzrecht, 2014, § 41 BDSG Rn. 9).“
Denn klar ist, wenn nur noch institutionalisierte Presse etwas zeigen darf, dann wird es keine Berichterstattung mehr geben wie aktuell über alles das, was die Regierung uns Bürgern verschweigt oder was wir nicht sehen sollen. Bisher sehen wir das auf anderen Kanälen im Internet aber dann wohl gar nicht mehr, es sei denn ohne erkennbare Personen?
Probleme bei Adobe Fotolia und Fotocommunity?
Deshalb möchte ich noch etwas fragen: wie gehen denn nun die Microstockagenturen wie Adobe Stock, oder Fotodienste wie Flickr oder die Fotocommunity oder 500pix oder andere damit um?
Gerade bei Stockfotografie scheint es mir besonders kritisch zu sein. Das Thema hat Herr Rechtsanwalt Seiler sehr ausführlich dargestellt.
Umso erstaunlicher ist es für mich, daß eine Agentur wie Fotolia Adobe sich dann weigert, ein absolut rechtssicheres Foto in sein Angebot aufzunehmen.
Aufgabe der Einflußreichen Rechtssicherheit schaffen
Daher ist es gut und richtig, wenn sich die Einflußreichen nun mit diesem Thema beschäftigen müssen, weil sonst ihre Branchen und Geschäftsmodelle zusammenbrechen. Sie können die ganzen Risiken nämlich nicht auf die Menschen mit Fotoapparaten abwälzen, weil für sie fehlende Rechtssicherheit in diesem Bereich unberechenbare und dauerhafte Risiken beinhaltet.
Und es ist ein Thema für die Fotoindustrie und die Smartphonehersteller oder sollte es besser sein.
Denn wer braucht noch eine Kamera wenn er/sie nicht mal mehr Menschen fotografieren darf, obwohl doch geschätzt über 80% aller Fotos mit normalen Digitalkameras und Smartphones Menschen zeigen?
Da wird es auf der photokina dieses Jahr besonders interessant.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß es sich bei diesem Artikel nicht um einen Aprilscherz handelt, auch wenn er am 1. April publiziert wurde.
Es ist purer Journalismus und das Recht auf eine eigene Meinung.
Zeitaufnahme
Es ist also gerade einiges in Bewegung und dieser Artikel ist daher eine Momentaufnahme.
Text 1.1
Wäre interessant zu wissen, ob es in Österreich dazu eine Stellungnahme gibt. In Österreich sind die Rechte am eigenen Bild nicht ganz so streng ausgelegt wie in Deutschland. Viele „Streetfotografen“ berufen sich darauf. Ich selbst vermeide seit jeher frontale Aufnahmen. Mein Lieblingsmotiv sind Schatten- und Spiegelbilder (z.b. in Regenpfützen). Damit ist die Unkenntlichkeit sichergestellt.
Für meine hunderten Wanderberichte wäre das allerdings der Todesstoß, obwohl ich generell lieber Landschaften fotografiere. Aber manchmal lassen sich Personen nicht vermeiden.
Gute Fragen. Ich habe dies hier gefunden https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung.html in Österreich gibt es Anpassungen.
Einen anderen informativen Beitrag habe ich ebenfalls noch gefunden, der aber nur zeigt daß man durch die technischen Vorgaben kaum alles richtig machen kann, zumal man ja gar nicht weiß, wie die einzelnen Techniken beim Webhoster funktionieren https://www.reisen-fotografie.de/dsgvo-als-blogger/ und für Österreich hier https://datenschmutz.net/dsgvo-checkliste-fuer-blogs/
Auf meinen Webseiten gibt es weder Werbung noch gesponserte Artikel und ich speichere keine Daten außer dem, was jemand selbst im Kommentar angibt. Insofern ist für mich die Frage relevanter wie es mit dem Fotografieren ist. Was ich dazu gefunden habe, wurde verlinkt.
Sollte man jetzt feststellen, daß alle WordPress-Blogs über Nacht illegal sind, dann wird es wohl besser sein, die EU abzuschaffen als alle bloggenden EU-Bürger zu Kriminellen zu machen.
Wenn das echt ist dann kann man nur noch sagen
„Good Bye Europa“ das wäre auch das Ende der Demokratie.
Willkommen in der Diktatur Europa