Die DSGVO ist so in Deutschland eingeführt eine Unverschämtheit, weil der/die GesetzgeberIn in Deutschland zu faul oder einfach untätig war „die Geltung des KUG für Jedermann „in rechtssicherer Weise“ umzusetzen, obwohl sich bei uns viele politisch Tätige mit digitaler Kompetenz brüsten.
Aber da blieb bei vielen Webseitenbetreibern, die man Anbieter nennt, die Angst vor dem Abmahnwahn und den Bußgeldern.
Das wurde bei heise.de für Fotografen nun so dargestellt: „Doch dass Fotografen ab dem 25. Mai eine massive Abmahn-Welle drohen könnte, hält Günter Roland Barth, Wettbewerbs-Experte bei der Kanzlei Clifford Chance für ausgeschlossen. „Abmahnanwälte lauern nicht wie die Geier, weil der neue europäische Rechtsrahmen keine Grundlage dafür bietet“, sagte Barth der dpa. „Die Panik ist völlig unbegründet.“ Die DSGVO sehe vor, dass lediglich die Aufsichtsbehörden, unmittelbar Betroffene sowie gemeinnützige Vereine wie etwa die Verbraucherzentrale gegen mögliche Verstöße vorgehen dürften. Das sei sehr weise gelöst.“
Heise sieht das weise … wunderbarerweise
Und für private Blogger bleibt das eher ein Restrisiko, bei kommerziellen Blogs muß ein Abmahner einen Konkurrenten vertreten und letztlich muß man das vielleicht auch mal vor Gericht austragen.
Praktisch haben mir zwei Webseiten sehr geholfen, die DSGVO für wordpress umzusetzen. Das Eine war datenschutz.org mit guten Hinweisen für Blogger und wordpress und das Andere war die Muster-Datenschutzerklärung von Prof. Hoeren an der Uni Münster.
Allerdings ist mein Blog nicht kommerziell und hat daher keinerlei Werbung oder gekaufte Artikel eingebunden. Hier geht es um Journalismus und Publizistik im Bereich Fotografie und Feuilleton mit eigenen Erfahrungen zur öffentlichen Meinungsbildung.
Ich möchte noch darauf hinweisen, daß ich den wdr auf seiner Webseite per Twitter korrigieren mußte, weil er die falschen Dokumente zur DSGVO verlinkt hatte, nämlich eine völlig überholte Fassung und Übersetzung. Das wurde dann auch korrigiert. Dafür bekomme ich aber trotzdem keinen Presseausweis obwohl ich Presse bin – aber die Mitarbeiter im wdr bekommen ihn. Diesen Satz konnte ich mir nicht verkneifen, weil er zeigt, daß es nicht um Sachfragen sondern um Machtfragen geht.
Fest steht, daß ich nun auch mit der DSGVO bloggen kann, zumal das Risiko für private und journalistische Blogs überschaubar ist: die DSGVO ist umgesetzt, das Wettbewerbsrecht gilt hier nicht und die Bildrechte sind immer zu beachten, das war auch vorher schon so.
Und die Meinungsfreiheit bleibt bestehen.
Aber die DSGVO ist nicht rechtssicher formuliert und nicht rechtssicher umgesetzt und wird nach meiner Einschätzung auch viel im Handel und in den Dienstleistungen zerstören. Man kann den Datenschutz viel besser umsetzen ohne die Aktivitäten von Diensteanbietern so abzuwürgen aber man wollte es offenbar hier nicht sondern ein bürokratisches Monster, das manch einer auch als digitalen Terror empfinden wird, der alles kaputtmacht, was man digital ehrlich und offen aufgebaut hat. So entstehen dann auch politische Vulkane an Stellen, wo wenige vorher dran gedacht haben.
Insofern hilft mein Artikel und die Umsetzung auf der Webseite vielleicht etwas mit, anderen auch Mut zu machen.
Aber Pfingsten 2018 war für mich nicht kirchlich sondern kritisch im Sinne von unterscheidend, weil es ganz der vertieften Auseinandersetzung mit der DSGVO diente. Mir hat natürlich mein Jurastudium geholfen (bin aber kein Anwalt), da gut durchzukommen, aber dennoch ist der inhaltliche Aufwand erheblich, weil es keine klaren Leitfäden gibt. Und wer gerade mal tippen und denken kann, der ist wohl noch ärmer dran in diesem Fall. Deshalb auch meine Ansicht, daß die Umsetzung hier in Deutschland eine Unverschämtheit ist.
Vielleicht war das aber der Auftrag zu Pfingsten als der Heilige Geist kam – vertraue auf Gott und deinen eigenen Verstand, denn Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit …