Die Firma Pixray ist mir eigentlich sehr sympathisch. Sie residiert in Potsdam in der Nähe der wunderbaren Parkanalagen von Sanssoucci. Und sie hat eine Software entwickelt. Diese Software ist „Bilderdieben“ auf der Spur, wie man unter Pressemitteilungen auf der Homepage der Firma in einem Artikelauszug der Märkischen Allgemeinen lesen kann. Die Firma selbst spricht bei dem „Pixray-Seeker“ davon „ungewollte Verwendungen aufzudecken.“
Um mal in dem sprachlichen Bild zu bleiben findet deshalb auf meinen Seiten jeden Tag mindestens einmal eine „digitale Hausdurchsuchung“ von Pixray statt. Ich habe sogar das Gefühl, je mehr Bilder ich online setze, desto häufiger werden meine Webseiten durchsucht.
Ich nutze Buchcover für die Besprechung von Büchern und ich benutze Fotos von Fotoausstellungen, wenn mir die Aussteller diese zuschicken und mir bestätigen, dass sie die Rechteinhaber sind.
Und ansonsten nutze ich nur meine eigenen Fotos, weil ich keine Rechte an anderen Fotos habe.
Ich kann es ja nicht verhindern, wenn pixray auch mal vorbeischaut. Aber mittlerweile empfinde ich dies als massive Störung. Ich habe den Eindruck, so oft wie die Bots von Pixray auftauchen kommen weder die Bots von Google noch sonst jemand.
Damit muss man sich heutzutage beschäftigen, wenn man online ist und wenn man sich mit Fotografie beschäftigt. Gottseidank kann man diese Webcrawler bei Webalizer aus der Statistik rausfiltern. Aber das alles kostet meine Zeit und die bezahlt mir pixray nicht.
Wo die Grenze des Urheberrechtes liegt und wann sie überschritten ist, möchte ich mit folgender Formulierung deutlich machen, die ich aktuell unter alle Artikel hier packe:
Sie können an den Fotos und Texten Rechte erwerben. Die Nutzung dieser Fotos und Texte ausserhalb dieser Webseite ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Urheber ist untersagt. Alle Rechte vorbehalten. Sie können jederzeit einen Link ohne Foto auf die Artikelseite setzen, das ist gewünscht und erlaubt. Das sog. Posten des Artikels mit Fotos oder Texten in soziale Netzwerke und/oder in kommerziellen Zusammenhängen ist schon eine erhebliche Rechtsverletzung. This is copyrighted material. Do not use it without permission. Posting with image and text is forbidden, Linking without image and text is allowed. All rights reserved.
Dies bedeutet offenbar, wer zum Beispiel bei Facebook verlinkt und nicht darauf achtet, dass das Foto des Artikels, die Kohlmeise, nicht genutzt werden darf ohne Lizenzierung, der hat laut dem verlinkten Text schon eine Urheberrechtsverletzung begangen.
Daraus könnte man dann ein Geschäftsmodell machen. Möglich ist also nur ein Link ohne Bild. Das ist erlaubt.
Das Ganze ist aber auch absurd. Denn bei Google und anderen Suchmaschinen sind die Texte und Bilder drin, das lasse ich ja zu. Die Suchmaschinen haben damit in einem engen Rahmen die Möglichkeit diese Grenze erlaubterweise zu öffnen. So kommt es dabei auf die einzelnen Lizenzierungsbedingungen an. Da muss man ganz genau lesen.
Wer nun auf Facebook klickt, der müsste unten auch anklicken „ohne Miniaturbild“, sonst kann er in die Falle tappen.
Was lernen wir daraus? Bleiben wir beim einfachen Link, dann sind wir fein raus!
Fazit
Nun bin ich nicht gegen Urheberrechte. Ich bin aber gegen Dinge, die ich als digitale Belästigungen und Durchsuchungen empfinde, um noch mal im Jargon der „Bilddiebe“ zu bleiben.
Und aus diesem Grund habe ich auch diesen Artikel geschrieben, den es ohne Internet und Pixray nie gegeben hätte. Ich hoffe, dass die Crawler von Pixray sich darauf stürzen und es an ihr Unternehmen weitergeben.
Ach so, fast hätte ich es vergessen. Sie können ganz leicht ebenfalls überprüfen, ob ihre Bilder noch woanders zu finden sind. Dazu brauchen Sie nur auf images.google.de zu gehen.
In diesem Sinne