So paradox die Frage anmutet, so interessant ist die Fragestellung. Fangen wir doch einmal an.
Wie steht es so schön in der Hausordnung der Koelnmesse für die Photokina im Jahr 2012: „9. Das Fotografieren, Filmen, Herstellen von Video-Aufnahmen, Zeichnen, Malen usw. zu gewerblichen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Koelnmesse und – soweit es um Produkte der Aussteller oder sonstiger Dritte oder um Personen geht – der vorherigen schriftlichen Genehmigung des jeweils betroffenen Rechtsinhabers. Koelnmesse ist berechtigt, hierzu weitergehende Regelungen aufzustellen. 10. Soweit durch Mitarbeiter der Koelnmesse oder von Koelnmesse beauftragte Unternehmen oder Personen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich des Kölner Messe- geländes zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken herge- stellt werden, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die das Messegelände betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Haus- und Geländeordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich des Kölner Messegeländes hingewiesen. Durch das Betreten des Messegeländes willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden.“
Also ist nur für private Zwecke das Fotografieren und Filmen erlaubt. Aber was bedeutet privat?
Dazu ein Zitat aus einem Artikel zu einem Buch:
„Aber darf ich das dann und wo ist der Unterschied zwischen gewerblich und privat? Auf Seite 84 in seinem Buch schreibt Wolfgang Rau zu dieser Art von Situation: “In der praktischen Konsequenz bedeutet die Einschränkung “nur zum privaten Gebrauch”, dass Sie für die eigene Nutzung und die Nutzung durch ihre Familie und engsten Freunde Fotos anfertigen können. Veröffentlichen dürfen Sie die Bilder jedoch nicht! Auch dann nicht, wenn damit keine kommerziellen Interessen verfolgt werden. Es sind mehr oder weniger nur Erinnerungsfotos zulässig, die danach ihr Dasein im Fotoalbum oder auf der Festplatte fristen.”
Soweit der Hinweis auf das Buch und den Artikel. Das ist aber noch nicht alles.
Für Pressevertreter gilt laut Photokina folgendes: „14. Fotografieren und Filmen auf der Messe? Ist nur mit Zustimmung der Aussteller bzw. der fotografierten Person erlaubt.“
Und sonst?
„Die photokina ist das Fotohighlight des Jahres. Hier treffen sich Profis und Hobbyfotografen, Experten und Fans, Aussteller und Interessierte aus aller Welt. Für Imagingprofis aus aller Welt bietet die photokina Informationsaustausch über aktuelle Trends und Innovationen, Marktentwicklungen und Businessmodelle der Zukunft. Für Hobbyfotografen bedeutet die photokina: Anfassen. Ausprobieren. Erleben.“
Soweit die Darstellung auf der Photokina Webseite.
Persönlichkeitsrechte gelten überall – eigentlich
Dies bedeutet – wer hätte es gedacht – dass alle in Deutschland geltenden Gesetze inklusive der individuellen Persönlichkeitsrechte gelten.
Da sich auf der Photokina alle Kulturen und Staaten dieser Welt treffen, gelten für alle Anwesenden die deutschen Gesetze.
Daher dürften eigentlich die meisten der täglich zigtausendfach erstellten Fotos und Videos mit fremden Menschen, die dann sofort hochgeladen werden, nur mit einem Modellrelease aus der Kamera in die digitale Welt gesetzt werden, wenn die Abgebildeten eindeutig erkennbar sind.
So einfach ist das mit den Gesetzen und Rechten.
Man könnte auch schreiben, so schwer ist das mit den Gesetzen und Rechten.
Da z.B. die Chinesen Menschenrechte anders sehen (ein Witz an sich) als wir, ist dies natürlich gerade besonders aktuell, zumal gerade die China-Ausstellungen in Köln zu sehen sind.
Das, was ich hier geschrieben habe, geschieht natürlich nicht nach meinen Beobachtungen.
Vielfach kann man auch vermuten, dass es ein stillschweigendes Einverständnis geben wird zwischen Fotografierten und Fotografierenden, dass auf einer Messe zur Fotografie auch fotografiert wird.
Aber die Situation zeigt auch die Lage und das sehr unterschiedlich vorhandene Bewusstsein zum Thema Datenschutz und Recht am eigenen Bild in der jeweils nationalen Ausprägung.
Die Chance dieser Bestimmungen
Wer die Hinweise zur guten Strassenfotografie beherrscht, der dürfte mit diesen Bestimmungen keine Schwierigkeiten haben, denn er /sie zeigt das fotografische Können, in dem er/sie so gut fotografiert wie die alten Meister dieses Genre im Zweifel also unter Achtung der Persönlichkeitsrechte und der Würde des Menschen.
So können diese Bestimmungen durchaus ein Ansporn sein, sein fotografisches Können durch Üben auf der Photokina zu verbessern.
Das finde ich toll.
Nachtrag 2016:
Das Thema scheint sich komplett erledigt zu haben. Ich habe weder auf der photokina noch auf der Webseite Hinweise auf eine Hausordnung oder Fotografierverbote gefunden. Die Verlinkungen von mir sind auch weg. Da mittlerweile fast jeder dort fotografiert und filmt ist eine weitere Debatte – zumal ohne klare Hinweise – wohl völlig unnötig.